Gefährliche Wende und Abbiegemanöver auf dem Grindelberg

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jutta Seifert, Rüdiger Rust und Anne Schum (SPD-Fraktion)

Die Anfrage wird von der Polizei Hamburg, Verkehrsdirektion / VD 52 wie folgt beantwortet:
Die im Vorspann der Anfrage dargestellten Feststellungen und Begründungen der Innenbehörde vom 12.12.2008 haben weiterhin ihre Gültigkeit. Allerdings haben jetzt die Planungen für den Ausbau der Radverkehrsanlagen auf der Strecke von der Hoheluftbrücke bis zum Dammtordamm begonnen. Hierdurch wird sich auch die Fahrstreifenaufteilung unter Inanspruchnahme der Nebenflächen verändern. Radfahrer sollen dann auf der Fahrbahn geführt werden. Dies vorausgeschickt beantwortet die Verkehrsdirektion die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt
Am Grindelberg weisen die durchgezogenen Linien der Busspur(en) Verkehrsteilnehmer daraufhin, dass das Wenden und Linksabbiegen über die Fahrbahnmitte verboten ist. Dennoch ist der jüngeren Berichterstattung der Hamburger Morgenpost zu entnehmen, dass Autofahrer immer wieder über die durchgezogenen Linien hinweg wenden oder zum gegenüberliegenden Supermarkt-Parkplatz fahren. Dabei komme es immer wieder zu brenzligen Situationen. Das Ausmaß der Gefahr zeigte kürzlich auch ein Unfall auf der Grindelallee. Ein Motorradfahrer stieß am Abend des 24. Mai 2014 mit einem widerrechtlich über die Busspur wendenden PKW zusammen und wurde lebensgefährlich verletzt. Um solche Wendemanöver zu verhindern hatte der Hauptausschuss der Eimsbütteler Bezirksversammlung bereits am 6. Dezember 2007 Absperrelemente für den Grindelberg wie auch die Grindelallee zwischen Edmund-Siemers-Allee und Rentzelstraße gefordert. Auf der Grindelallee ist dies inzwischen umgesetzt worden. Für den Grindelberg wurden Absperrelemente jedoch abgelehnt. Die Innenbehörde erklärte in ihrem Schreiben vom 12. Dezember 2008, dass der Abschnitt aufgrund der Rahmenbedingungen (Kurvenbereich, Abbiegefahrstreifen) nicht geeignet sei und dass eine Wendesperre eher zu neuen Problemen führen würde. Die XXL-Busse würden im Kurvenbereich mehr Fläche benötigen, um nicht mit der Wendesperre zu kollidieren oder mit dem parallel fahrenden Individualverkehr in Konflikt zu geraten. Zudem habe die damalige Unfalllage am Grindelberg eine solche Maßnahme nicht gerechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie viele Verkehrsunfälle aufgrund rechtswidriger Wende- und Abbiegemanöver hat es am Grindelberg in den Jahren 2008 bis 2013 jeweils gegeben? Bei jeweils wie vielen der Unfälle wurden Personen verletzt?

Die Verkehrsunfalldaten für den Grindelberg sind vom Isebekkanal bis ausschließlich dem Endknoten Hallerstraße durch eine Datenbankabfrage im System „EUSKa“ (Elektronische
Unfalltypen-Steckkarte) am 14.07.2014, für den Zeitraum vom 01.01.2008 – 31.12.13, ausgewertet worden. Die Strecke hat eine Länge von ca. 700 m.

  Anzahl der Verkehrsunfälle
Jahr Gesamt davon mit schwer Verletzten davon mit leicht Verletzten
2008

1

0

1

2009

0

0

0

2010

3

0

2

2011

4

0

1

2012

3

1

2

2013

16

0

12

Gesamt

27

1

18

 
Es wurden 27 Verkehrsunfälle polizeilich registriert, bei denen im Grindelberg rechtswidrig gewendet / abgebogen worden ist. Aufgrund der Maßnahmen zur Busbeschleunigung befanden sich im Jahr 2013 in der Straße Grindelberg vom 20.04.2013 bis zum 08.09.2013 unterschiedliche Baustellen, die als möglicher Grund für die gestiegenen Unfallzahlen infrage kommen. Busse waren bei 18 Verkehrsunfällen beteiligt. In 16 Fällen sind die Verkehrsunfälle im nördlichen Bereich 50-90 m vor oder hinter dem Knoten Grindelberg / Schlankreye registriert.

2. Hat die Polizei darüber hinaus Verkehrsbeobachtungen am Grindelberg vorgenommen? Wenn ja, wann (Datum, Uhrzeit) und mit welchen Ergebnissen?

3. Wird an der Einschätzung festgehalten, dass Wendesperren am Grindelberg weder erforderlich noch geeignet sind, um rechtswidrige Wende- oder Abbiegemanöver zu unterbinden? (Bitte begründen.)

4. Gäbe es andere Maßnahmen, die geeignet wären, rechtswidrige Wende- und Abbiegemanöver am Grindelberg zu verhindern? Welche wären dies?

(Zu Frage 2. – 4. 🙂 Dass es im Bereich Grindelberg durch Linksabbiegeverkehr aus Richtung Bezirksamt bzw. aus Richtung Innenstadt in Richtung Lidl (Hausnr. 53-55) zu verbotswidrigen Fahrmanövern kommt, ist der Polizei bekannt. Dies hat aber bisher nicht zu einer auffälligen Unfalllage geführt wie im Bereich Grindelallee oder Hoheluftchaussee. Deshalb wurden auch an diesem Abschnitt vom örtlich zuständigem Polizeikommissariat keine Verkehrsbeobachtungen mit dem Ziel einer Dokumentation von Datum, Zeit und Ergebnis durchgeführt.

Allerdings häufen sich Wendeunfälle – auch mit Busbeteiligung – im nördlichen Bereich zwischen Hoheluftbrücke und Grindelberg 75. Die meisten dieser Unfälle sind aber im Jahr 2013 zu verzeichnen, die zu einem erheblichen Teil im Zusammenhang mit dem Baustellenverkehr veränderten Verkehrsführungen (z.B. zeitweise Sperrung der Straße Beim Schlump) standen. Im Rahmen der Planung wird trotzdem zu prüfen sein, ob der künftig vorhandene Verkehrsraum eine Verbreiterung der Bussonderfahrstreifen zulassen würde und damit künftig – bei entsprechender Unfalllage – Wendesperren eingerichtet werden könnten. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor, da sich die Planungen noch im Anfangsstadium befinden.

Der von den Fragestellern beispielhaft erwähnte Unfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad in der Grindelallee vor der Hausnr. 20 vom 24.05.2014 ist untypisch. Der
Fahrzeugführer wendete am Ende der dort eingerichteten Wendesperre vor Beginn der Bushaltestelle in Mittellage. Dieses Beispiel zeigt, dass es trotz aller baulichen und
straßenverkehrsbehördlichen Bemühungen keine Mittel gibt, ein derartig rücksichtsloses Verhalten zu verhindern. Aufgrund des Unfalls hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde dort an sechs Tagen regelmäßige Verkehrsbeobachtungen durchgeführt. Im Ergebnis konnten an dieser Stelle der Grindelallee keine auffälligen Häufungen von unzulässigen Wendemanövern beobachtet werden.