Herstellung des Gehwegs an der Holsteiner Chaussee 284

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Jan Ohmer (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Die Pensionskasse der Lotsenbrüderschaft hat im Jahre 2011 an der Holsteiner Chaussee 284 insgesamt 34 Servicewohnungen für ältere und teils gehbehinderte Menschen errichtet. Auf den Zeichnungen des Katasteramtes ist zwischen der Grundstücksgrenze und dem unbefestigten Grünstreifen ein Gehweg ausgezeichnet. Und auch in der Baugenehmigung zur Errichtung der Servicewohnungen aus dem Jahr 2010 gibt es keinen Vermerk, dass es keinen Gehweg geben soll.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte sich der Sache bereits im November 2011 angenommen und unter TOP 9.5 (Drucksachen-Nr. 0393/XIX ) einen einstimmigen Beschluss gefasst, in dem die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) aufgefordert wurde, in Höhe der Holsteiner Chaussee 284 einen Gehweg anzulegen oder den Grünstreifen so zu befestigen, dass er von den Anwohnern auch mit Gehhilfen genutzt werden kann.

Bislang hat sich laut Lotsenbrüderschaft an der Situation nichts verändert und laut Auskunft des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sei der Lotsenbrüderschaft mitgeteilt worden, dass in absehbarer Zeit eine Verbesserung in Sicht sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter

1. Ist es beabsichtigt, den Gehweg an der Holsteiner Chaussee 284 herzurichten?
a. Wenn ja, wann soll die Maßnahme umgesetzt werden?
b. Wenn nein, ist dem Bezirksamt bekannt, warum die BWVI den Beschluss nicht umsetzt?

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, wann die BWVI beabsichtigt den Gehweg an der Holsteiner Chaussee herzurichten.

2. Welche alternativen Möglichkeiten bestehen, den Anwohnern das Überqueren der B4 zu erleichtern?
a. Ist beabsichtigt diese umzusetzen?
b. Wenn ja, wann soll dies geschehen?

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, welche Alternativen durch die BWVI als Träger der Wegebaulast geprüft werden und welche Maßnahmen wann wie umgesetzt werden sollen.