Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Gabor Gottlieb, Mechthild Führbaum und Frank Wiedemann (SPD-Fraktion)
Die Anfrage wird – von der Kulturbehörde – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Die Hamburger Kulturbehörde bietet mit der „Kulturpunkte Hamburg“-App einen digitalen Guide durch die Hamburger Kulturlandschaft. Besucher wie auch Hamburger finden dort einen interessanten Überblick über die wichtigsten Kulturinstitutionen und kulturell interessanten Orte der Stadt. Über einen Stadtplan lassen sich „Erlebnisorte“, Kunstwerke und Denkmale, Museen, Galerien, Theater und Stadtteilzentren schnell finden. Zu jedem dieser sogenannten „Kulturpunkte“ sind die wichtigsten Fakten und Hintergrundinformationen sowie ggf. Kontaktdaten und das aktuelle Angebot zusammengestellt. Auch verschiedene Touren werden geboten. Die App enthält bereits viele Kulturpunkte im Bezirk Eimsbüttel, darunter zum Beispiel das Abaton, die Bücherhallenstandorte, das Eidelstedter Bürgerhaus, das Freizeitzentrum Schnelsen, die Kammerspiele, das Künstlerhaus Sootbörn, der „Mann auf Giraffe“ von Balkenhol und das Museum für Völkerkunde. Einige wichtige Einrichtungen fehlen jedoch noch.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie läuft das Verfahren zur Aufnahme von kulturellen Einrichtungen und Angeboten, „Erlebnisorten“, Kunstwerken und Denkmalen (etc.) in der „Kulturpunkte Hamburg“-App?
Die Hamburger Kultureinrichtungen wurden von der zuständigen Behörde angeschrieben oder haben sich selbst beworben. Nicht alle Kultureinrichtungen haben von dem Angebot Gebrauch gemacht, an der Kulturpunkte Hamburg-App teilzunehmen. Das Verfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt lassen sich die Kultureinrichtungen bei „Kultur A-Z“ unter www.hamburg.de eintragen. Es handelt sich dabei um ein öffentlich gefördertes Kultursubportal, das die Kultur auf dem Hamburger Internet-Portal sichtbar macht. Dieser Eintrag ist für die Kultureinrichtungen kostenlos. Im zweiten Schritt werden die Daten für die App von dort übernommen, unter der Voraussetzung, dass die Kulturbetreiber eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit der Kulturbehörde unterzeichnet haben. Die Auswahl der Denkmäler und der Kunstwerke im öffentlichen Raum erfolgte durch die zuständige Behörde.
2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob kulturelle Einrichtungen und Angebote, „Erlebnisorte“, Kunstwerke und Denkmale (etc.) in der „Kulturpunkte Hamburg“-App verzeichnet werden?
Wesentliches Kriterium ist die öffentliche Zugänglichkeit eines Kulturangebots, z.B. in Form einer regelmäßigen kulturellen Veranstaltung (Musik, Theater, Ausstellungen, Filmvorführungen etc.) in Verbindung mit einer eigenen Spielstätte oder Ausstellungsfläche. Interessierte Kultureinrichtungen können sich direkt an die Kulturbehörde wenden.
3. Warum sind zum Beispiel folgende Eimsbütteler Einrichtungen mit eigenen Spielstätten bisher nicht in die „Kulturpunkte Hamburg“-App aufgenommen worden? (Bitte aufschlüsseln)
- LOGO Musikclub
- Jazzclub Birdland
- Music Club LIVE
- MUT! Theater
- Holi Kino
- Berenberg-Gossler-Haus, Bürgerhaus für Niendorf
- Bürgerhaus Lokstedt
- Bürgerhaus Stellingen
- Bürgerhaus Lenzsiedlung
- Hamburg Haus
- Institut français de Hambourg
- Instituto Italiano di Cultura di Amburgo
- Lukulule
- Pony Bar
- Mathilde, Literatur & Café (Bogenstraße)
4. Ist es geplant, die in Frage 3 genannten Einrichtungen aufzunehmen?
a. Wenn ja, wann jeweils?
b. Wenn nein, warum jeweils nicht?
Zu 3. und 4.: Alle in der Fragestellung genannten Einrichtungen haben die Einladung erhalten, an der Kulturpunkte- App teilzunehmen, ausgenommen die Bürgerhäuser Stellingen, Lokstedt und Lenzsiedlung. Diese Einrichtungen dienen vorrangig als Stadtteil- und Vereinstreffpunkt und bieten nur punktuell Kulturveranstaltungen an. Einrichtungen, die nicht oder zu spät auf diese Einladung reagiert oder die Teilnahme abgelehnt haben, blieben unberücksichtigt. Grundsätzlich ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass angesichts der Fülle relevanter Einrichtungen einzelne nicht kontaktiert wurden.
5. Was müssten weitere interessierte Kultureinrichtungen oder freischaffende Künstler aus Eimsbüttel tun, damit ihr Angebot in der „Kulturpunkte Hamburg“-App verzeichnet wird?
Siehe Antwort zu 2. Die Aufnahme einzelner freischaffender Künstlerinnen und Künstler ist derzeit nicht vorgesehen.