Läusefälle in Eimsbüttel

Nach der Corona-Pandemie melden die Hamburger Bezirksämter, dass die Zahl der Läusefälle in Schulen und Kitas im vergangenen Jahr wieder deutlich angestiegen ist. Seit 2024 wurden laut Abendblatt auch die Hygienerichtlinien für Läuse von der Sozialbehörde angepasst, das aktuell im Internet abrufbare Hamburger Programm gegen Kopflausbefall besteht aus sieben Schritten.

1. Sorgeberechtigte müssen der Gemeinschaftseinrichtung Meldung erstatten, wenn ihr Kind Läuse hat.

Darüber werden sie bei Aufnahme des Kindes in die Gemeinschaftseinrichtung belehrt (§ 34 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen –Infektionsschutzgesetz- (IfSG).

2. Liste führen: Wer ist betroffen, wer könnte angesteckt worden sein?

3. Meldung gemäß § 34 IfSG an das Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt wird gemäß § 34 IfSG informiert, wenn ein Kind Läuse hat.

Betroffenes Personal und betroffene Kinder werden dem Gesundheitsamt namentlich gemeldet. Ein Meldebogen ist vorhanden.

4. Schriftliche Information der Sorgeberechtigten

Eltern der betroffenen Kinder und der Kinder der Klasse/Gruppe, evtl. weitere Kontaktpersonen. Dafür wird ein Informationsschreiben verwendet, dessen Inhalt verbindlich ist.

5. Erklärung der Sorgeberechtigten, dass sie die Kinder untersucht haben und dass sie bei Läusebefall sämtliche Behandlungsschritte einhalten.

Die Einrichtung führt eine Liste der eingegangenen Erklärungen und informiert das Gesundheitsamt über den Rücklauf. Das weitere Verfahren bei sog. Problemfällen wird zwischen Gesundheitsamt und Gemeinschaftseinrichtung besprochen. Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer

Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

6. Kontrollen durch Personal der Gemeinschaftseinrichtung sind vom IfSG abgesichert.

Wenn also Zweifel bestehen, ob betroffene Kinder nicht oder nicht ausreichend kontrolliert oder behandelt wurden, kann die Gemeinschaftseinrichtung selber Kontrollen durchführen.

7. Es muss 8-10 Tage nach der Erstbehandlung eine Zweitbehandlung erfolgen.

Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde in Hamburg berichtet, dass auch die Hygienemaßnahmen aktualisiert wurden.

Quellen:
Laufer, Sophie. (29.1.2024). Neue Läuse-Richtlinien – was Eltern beachten müssen. Hamburger Abendblatt. https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/article241521858/Neue-Laeuse-Richtlinien-was-Eltern-beachten-muessen.html
Walter, David. (08.04.2024). Läuse sind zurück – deutlich mehr Fälle in Kitas und Schulen. Hamburger Abendblatt. https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/article241521858/Neue-Laeuse-Richtlinien-was-Eltern-beachten-muessen.html 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

 

1. Beschreiben die oben genannten Schritte des Hamburger Programm gegen Kopflausbefall die aktuell geltende Vorgehensweise?
Wenn nein, wie sieht die aktuelle Regelung aus?

 

2. Wie werden das Programm gegen Kopflausbefall und die Hygienemaßnahmen im Bezirk Eimsbüttel bekanntgemacht?

 

3. Wie viele Läusefälle in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz gab es im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2018 bis 2023 jeweils pro Quartal, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Stadtteilen?

 

4. Wie viele Läusefälle gab es in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz in den bisherigen Monaten des Jahres 2024 jeweils im Bezirk Eimsbüttel, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Stadtteilen?