Neue Tibarg-Mitte (Niendorf 92)

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jutta Seifert, Wilfried Mahnke, Ines Schwarzarius und Nils Harringa (SPD-Fraktion)

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

Am 18. April wurde in der Anna-Warburg-Schule der Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 vorgestellt, mit dem die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Niendorfer Zentrums im Bereich zwischen Tibarg und dem Garstedter Weg geschaffen werden sollen. Dies betrifft die Flächen des ehemaligen Ortsamtes, des Kundenzentrums Lokstedt sowie den ehemaligen Schulstandort und die Parkplatzflächen auf bzw. im Umfeld des Marktplatzes. Hier wird die Entwicklung neuer Bauflächen mit sog. kerngebietstypischen Nutzungen (zum Beispiel: Büros, Praxen, Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen) vorbereitet.

Mit dem Entwurf werden zunächst alle wichtigen planerischen Vorgaben und in den Workshops mitgegebenen Kernpunkte erfüllt: eine ausgewogene Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Einzelhandel, der Erhalt der Marktfläche, eine Öffnung der Lippertschen Villa zum Tibarg, die Neuschaffung einer Grünfläche und die Verlagerung von Stellplatzflächen. Während und nach der öffentlichen Plandiskussion wurden von Niendorfer Bürgerinnen und Bürgern wichtige Anregungen zu einzelnen Punkten vorgetragen. Es sollte sichergestellt werden, dass diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den Wohnanteil gegenüber den bisherigen Planungen zu erhöhen?
a. Wenn ja, auf welchen Flächen?
b. Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Flächen befinden sich gemäß Senatsbeschluss im Siedlungsbeschränkungsbereich 2 des Flughafens, hier ist Wohnen nur im Rahmen eines Kerngebiets mit einem Anteil von ca. 30-35 % der Geschossfläche zulässig.

2. Ist es geplant, spezielle Wohnkonzepte wie etwa Wohnformen für Studierende und Auszubildende in das Nutzungskonzept aufzunehmen?
a. Wenn ja, auf welchen Flächen?
b. Wenn nein, könnte dies noch aufgenommen werden?

Es wird geprüft, ob in dies in die Ausschreibung der Liegenschaftsflächen aufgenommen werden kann, bzw. dem Entwickler der privaten Fläche empfohlen werden kann.

3. Ist im Plangebiet die Einrichtung einer öffentlichen Toilette vorgesehen?
a. Wenn ja, welche Flächen kommen dafür in Frage?
b. Wenn nein, warum nicht?

Ja. Diese Forderung soll in die Ausschreibung der Liegenschaftsflächen aufgenommen werden.

4. Wie wurde bzw. wird das Thema Barrierefreiheit planerisch berücksichtigt?

Das Thema wird im Rahmen der Ausführungsplanung der Marktfläche berücksichtigt
werden.

5. Ist die Einrichtung zusätzlicher Stellplätze für Fahrräder geplant?
a. Wenn ja, in welcher Form und auf welchen Flächen?
b. Wenn nein, könnte dies noch aufgenommen werden?

Ja, in welcher Form und auf welchen Flächen wird im weiteren Verfahren geprüft.

6. Bleibt die Fläche des Wochenmarkts in der bisherigen Größe erhalten?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wie verändert sich die Fläche?

Ja.

7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Stadtteiltreffpunkte, soziale Angebote (bspw. ein Begegnungszentrum) sowie Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Plangebiet zu
realisieren? Was ist in dieser Hinsicht geplant?

Das Bezirksamt sieht derzeit keine Möglichkeiten, über die bestehenden Angebote im ehemaligen Ortsamt hinaus weitere soziale Angebote im Plangebiet zu realisieren. Das Begegnungszentrum am Tibarg 34 wird durch temporär zur Verfügung stehende Mittel aus dem Integrationsfonds der Bürgerschaft bis Ende 2018 finanziert und bedient Bedarfe, die durch den Zuzug von Geflüchteten in die Unterkünfte im Stadtteil entstanden sind. Nach der erfolgten Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Niendorfer Straße und der bevorstehenden Schließung der öffentlich- rechtlichen Unterkunft in der Paul-Sorge-Straße werden in Niendorf bis auf weiteres die Erstaufnahmeeinrichtungen an der Schmiedekoppel und in der Papenreye bestehen. Die Kapazitätsplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge sieht jedoch perspektivisch den Abbau von Erstaufnahmekapazitäten vor. Darüber hinaus befindet sich in weniger als 200m Entfernung vom Plangebiet das Bürgerhaus für Niendorf (Berenberg-Gossler-Haus).

8. Wie können die Grün- und Aufenthaltsflächen optimiert werden?

Die Grün- und Aufenthaltsflächen können im Rahmen der Ausführungsplanung optimiert werden.

9. Ist es möglich, die westliche Baugrenze des geplanten südlichen Gebäudekörpers am Garstedter Weg in Richtung Osten zu verschieben, um so weiteren Raum für Außengastronomie in Richtung der Platzfläche zu schaffen? (Bitte erläutern.)

Dies ist grundsätzlich möglich, würde aber zu Lasten der Baufläche gehen. Zukünftig soll die Marktfläche außerhalb der Marktzeiten (donnerstags und samstags Wochenmarkt von 8:30 Uhr bis 13 Uhr, freitags Ökomarkt von 9 bis 12:30 Uhr) nicht mehr als Parkplatzfläche genutzt werden. Außerhalb der Marktzeiten ist daher ausreichend Platz für Außengastronomie vorhanden, eine Ausweitung der Platzfläche für Außengastronomie während der Marktzeiten ist nicht vorgesehen.