Neuschnitt der Eimsbütteler Wahlkreise zur Bezirksversammlung

Antrag der SPD-Fraktion

Sachverhalt
Die Hamburgische Bürgerschaft hat im Sommer 2009 ein geändertes Wahlrecht beschlossen. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Wahl der Bezirksversammlungen. Mit der nächs- ten Bürgerschaftswahl (voraussichtlich 2012) werden die Bezirksversammlungen und Bürgerschaft letztmalig zusammen gewählt. Ab dem Jahr 2014 werden die Bezirksversammlungen dann zu- sammen mit den Wahlen zum europäischen Parlament stattfinden.

Zur Wahl 2014 wird für die Bezirksversammlungswahlen eine größere Zahl mit räumlich kleineren Wahlkreisen als heute gebildet, in denen je nach Größe drei bis fünf Abgeordnete direkt gewählt werden. Bei der Wahl 2012 kann letztmalig in den bisherigen Wahlkreisen gewählt werden. Für die Bezirkswahlkreise bedeutet es, dass sie vollständig neu geschnitten und verkleinert werden müssen. Die Bezirke haben aber die gesetzliche Option, schon zur nächsten Wahl nach dem neu- en Recht Bezirkswahlkreise einzurichten.

Eine schnelle Umsetzung des neuen Wahlrechtes mindert die Probleme für die zur Wahl be- rechtigten Bürgerinnen und Bürger, die auftreten können, wenn sie innerhalb von zwei Jahren ihre Bezirksabgeordneten in sehr unterschiedlich geschnittenen Wahlkreisen wählen sollen.

Andererseits ermöglicht die Neueinteilung der Wahlkreise evtl. sinnvollere räumlichere Zu- sammenhänge herzustellen, als sie sich durch die Grenzen der jetzigen Bürgerschaftswahlkreise – insbesondere im Bereich des Kerngebietes – jetzt darstellen. Eine Abweichung von den Grenzen der Bürgerschaftswahlkreise könnte für die Wahl 2012, bei der am gleichen Tag die Bürger- schaftswahl gewählt wird, zu Irritationen führen.

Beschlussvorschlag
Der Bezirkswahlleiter wird gebeten, dem Hauptausschuss darzustellen, nach welchen Rahmenbe- dingungen der Zuschnitt von Bezirkswahlkreisen erfolgen kann. Er wird weiter gebeten anhand von Modellbeispielen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Wahlkreisneubildung im Bezirk Eims- büttel bestehen. Er wird dabei auch gebeten, den Zusammenhang von räumlichen Strukturen mit zu beachten. Soweit aus seiner Sicht auch Abweichungen von den Grenzen der Bürgerschafts- wahlkreise in Betracht kommen, wird er gebeten, im Hinblick auf die gleichzeitige Wahl von Bürgerschaft und Bezirksversammlung 2012 Hinweise für eventuelle Probleme beim Wahlvorgang mitzuteilen. Ziel ist, der Bezirksversammlung bis zur Sommerpause 2010 einen Vorschlag zur Ent- scheidung vorzulegen.

Rüdiger Rust und Fraktion

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