Nutzung des Grundstücks Heußweg 40 (Villa Lupi)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Anne Schum, Petra Löning, Ralf Meiburg und Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Die Anfrage wird – von der Finanzbehörde – wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

Das Grundstück Heußweg 40, auf dem sich das „Villa Lupi“ genannte Gebäude befindet, ist dem Landesgrundbesitzverzeichnis zufolge als „Allgemeines Grundvermögen belastet mit Erbbaurecht“ ausgewiesen. In dem Gebäude am Henry-Vahl-Park scheint es anders als noch vor einigen Jahren keine kulturelle Nutzung mehr zu geben. Scheinbar wird es zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Wohngemeinschaft bewohnt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wer ist Eigentümer des Gebäudes?

2. An welchen Erbbauberechtigten ist das Grundstück derzeit vergeben?

3. Welche Laufzeit hat der Erbbaurechtsvertrag?

4. Zu welchen Konditionen und mit welchen Auflagen wurde der Erbbaurechtsvertrag geschlossen? (Bitte einzeln aufführen.)

5. Wie wird das Haus Heußweg 40 (Villa Lupi) derzeit genutzt?

Eigentümerin des Gebäudes ist die erbbauberechtigte VILLA LUPI Kunstforum GmbH. Es ist davon auszugehen, dass das Gebäude zurzeit ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Der mit der Verwaltung des Objekts beauftragte Dienstleister steht derzeit im Kontakt mit dem Nutzer, um eine vertragskonforme Nutzung sicherzustellen.

Das Erbbaurecht begann mit der Eintragung in das Grundbuch am 04. Juni 1998 und ist bis zum 31. Juli 2032 bestellt. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, sich zu Vertragskonditionen zu äußern.