Oberstraße 14

Sachverhalt

Der Leerstand des in den Medien zwischenzeitlich als „Horrorhaus“ bezeichneten Gebäudes ist nun schon ein jahrelanger unhaltbarer Missstand. In dem Gebäude in bester Lage im Kerngebiet Eimsbüttels werden so mehr als 100 Wohnungen vorenthalten. Stichhaltige Gründe für die nur im Schneckentempo vorangehende Sanierung durch den Eigentümer lassen sich keine finden.  In einer Situation, in dem in Hamburg die Miet- und Wohnungspreise jedes Jahr kräftig steigen und ein Wohnungsmangel herrscht, ist solch ein Vorgehen unakzeptabel und ein Eingreifen des Staates geboten.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, ein Modernisierungsgebot mit entsprechender Fristsetzung nach § 177 BauGB im Hinblick auf das Gebäude an der Oberstraße 14 zu prüfen, das Ergebnis der Bezirksversammlung im Januar 2013 mitzuteilen und bei positiver Prüfung unverzüglich mit dem Verfahren zu beginnen und die Eigentümer zu einem Erörterungstermin zu laden.
  1. Des Weiteren wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Instandsetzungsanordnung nach § 4 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz mit einer Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme verfügt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist ebenfalls im Januar 2013 der Bezirksversammlung mitzuteilen.

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion Eimsbüttel
Roland Seidlitz und GRÜNE-Fraktion Eimsbüttel