Parken im Kerngebiet Eimsbüttel

Große Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung, Herrn Gabor Gottlieb, Frau Anne Schum, Frau Jutta Seifert, Herrn Marc Schemmel, Herrn Tom Ewe, Frau Mechthild Führbaum – SPD-Fraktion

In den dicht besiedelten Quartieren in Kerngebiet herrscht ein weit verbreiteter hoher Parkdruck. Gerade in den Versorgungszentren trifft das Anwohnerparken mit den Kunden- bzw. Lieferverkehren zusammen, so dass sich vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Nutzungsbedarfe vor allem hinsichtlich der Parkdauer die Probleme potenzieren.

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Für die Überwachung und Anordnung des Ruhenden Verkehrs ist, gemäß StVO, die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese ist bei der Behörde für Inneres (BfI) angesiedelt.
Parkraumkonzepte, Quartiersgaragen sowie Anwohnerparken fallen in die Zuständigkeit des Amtes für Verkehr der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU).
Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt:

Wir fragen die Bezirksamtsleitung:

1. Welche Parkraumkonzepte bzw. –planungen gibt es für das Kerngebiet Eimsbüttel?
(Bitte mit Aktenzeichenangabe)

2. Wie werden die Daten zur Parkraumsituation im Kerngebiet Eimsbüttel erfasst?

3. Welche Straßen sind im Kerngebiet für Anwohnerparken reserviert?
(Bitte mit Ortsteilangabe)
a) Wurden in diesen Straßen vermehrt Verstöße festgestellt
b) Wenn ja, wie viele im Jahr 2008?

4. In welchen Straßen ist das Parken im Kerngebiet Eimsbüttel zeitlich beschränkt?
(Bitte mit Angabe der jeweiligen Zeiträume)
a) Wurden in diesen Straßen vermehrt Verstöße festgestellt
b) Wenn ja, wie viele im Jahr 2008?

5. In welchen Straßen ist das Parken im Kerngebiet Eimsbüttel kostenpflichtig?
a) Für welche Zeiträume ist das Parken kostenpflichtig?
b) Wie hoch sind die Gebühren jeweils?
c) Wie hoch ist die Auslastung der Parkplätze jeweils?
d) Wie viele Verstöße wurden jeweils festgestellt?

6. In welchen Gebieten bzw. Straßen ist der Parkdruck im Kerngebiet am größten?
a) Wie stellt sich die Parksituation in diesen Gebieten bzw. Straßen dar?
b) Wie viele Parkplätze stehen hier jeweils zur Verfügung?
c) Wie viele Anwohnerparkplätze stehen hier jeweils zur Verfügung?
d) Wie viele Kurzzeitparkplätze stehen hier jeweils zur Verfügung?
e) Wie viele Parkverstöße wurden jeweils festgestellt?

Zuständig für die Fragen 1-6 ist die BfI.

7. Welche Quartiersgaragen gibt es im Kerngebiet? (Bitte mit Adressenangabe)
a) Wie viele Parkplätze gibt es in den Quartiersgaragen jeweils?
b) Wer ist der jeweilige Betreiber?
c) Wie hoch sind die Mietgebühren jeweils?
d) Wie hoch ist die Auslastung der Quartiersgaragen in den letzten drei Jahren
jeweils gewesen?
e) Gibt es für die Quartiersgaragen jeweils eine Warteliste?
Wenn ja, wie viele Anfragen gibt es jeweils?
Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit?

TG Kleiner Schäferkamp 24
a) Anzahl Stellplätze: 43
b) Nicht bekannt
c) Miete netto: 56,00 €/mtl.
d) Auslastung in den letzten 3 Jahren: ca. 100 %
e) geschätzte Wartezeit : 3 Monate

TG Kleiner Schäferkamp 34
a) Anzahl Stellplätze : 30
b) Nicht bekannt
c) Miete netto: 56,00 €/mtl., 64,90 €/mtl. für eine Box
d) Auslastung in den letzten 3 Jahren : ca. 100 %
e) Warteliste zusammen mit TG Kleiner Schäferkamp 24: 14 Interessenten,
geschätzte Wartezeit: 3 Monate

TG Gärtnerstrasse 67
a) Anzahl Stellplätze: 243
b) Nicht bekannt
c) netto Miete: 80,00 €/mtl., 90,00 €/mtl. für eine Box
d) Auslastung 2006: ca. 65 %, Auslastung 2007: ca. 72 %, Auslastung 2008: ca. 80 %
e) Warteliste: nicht vorhanden, geschätzte Wartezeit: keine

TG Kieler Strasse 204
a) Anzahl Stellplätze: 50
b) Nicht bekannt
c) Miete netto: 40 €/mtl.
d) Auslastung in den letzten 3 Jahren: ca. 100%
e) Warteliste zusammen mit Methfesselstraße: 402 Interessenten,
geschätzte Wartezeit: 48 Monate

TG Methfesselstraße 32
a) Anzahl Stellplätze: 96
b) Nicht bekannt
c) Miete netto: 40 €/mtl.
d) Auslastung im letzten Jahr: ca. 100 %, geschätzte Wartezeit: 48 Monate
e) Warteliste zusammen mit Kieler Straße: 402 Interessenten,
geschätzte Wartezeit: 48 Monate

TG Grindelhof 73-75
a) Anzahl Stellplätze: 66
b-e: nicht bekannt

TG Scheideweg 28-46
a) Anzahl Stellplätze: 113
b-e. nicht bekannt

TG Mittelweg 160/ Alte Rabenstraße
a) Anzahl Stellplätze: 71
b-e: nicht bekannt

TG Grindelhof 81
a-e: nicht bekannt

TG Quickbornstraße (Beiersdorf)
Anzahl Stellplätze: 20
b-e: nicht bekannt

8. Befinden sich weitere Quartiersgaragen in der Planung,
in der Genehmigung oder im Bau?
a) Wenn ja, an welchen Standorten?
b) Was ist der Stand der Planung bzw. des Verfahrens?

a) Diakonieklinikum Hohe Weide
b) im Bau

a) Allende-Platz:
b) Verfahren ruht derzeit, da Finanzierung nicht abschließend geklärt ist.

a) Reinmüller Sportplatz (Tornquiststraße):
b) Derzeit werden Gespräche mit möglichen Investoren geführt.

9. Welche weiteren Standorte kämen für Quartiersgaragen in Frage?
Für welche weiteren Bereiche erachtet die Verwaltung es als sinnvoll die Einrichtung von Quartiersgaragen zu prüfen?

Grundsätzlich scheint im Kerngebiet im Rahmen größerer Neubauvorhaben die Schaffung zusätzlicher Stellplätze zur Vermietung im Quartier denkbar. Seitens der Bauverwaltung werden die Investoren auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die abschließende Entscheidung verbleibt jedoch beim Investor.
Größere Quartiersgaragen im eigentlichen Sinne wären prinzipiell bei geeigneter Lage im Stadtraum (Einzugsbereich, Verkehrsanbindung) unter öffentlichen Sportplätzen, ggfs. auch unter Parkanlagen vorstellbar, wenn diese ohnehin umgebaut oder erneuert werden sollen (siehe Punkt 8. – Reinmüller-Sportplatz). Wegen der derzeit nicht gegebenen öffentlichen Förderung, ist die Errichtung von eigenständigen Quartiersgaragen momentan unter wirtschaftlichen Aspekten kaum vorstellbar.

10. Welche Parkhäuser bzw. -garagen sind der Bezirksamtsleitung im Kerngebiet bekannt?
a) Wie viele Parkplätze gibt es in den Parkhäusern bzw. -garagen jeweils?
b) Wer ist der jeweilige Betreiber?
c) Wie hoch sind die Parkgebühren jeweils?
d) Wie hoch ist die Auslastung der jeweiligen Parkhäuser bzw. -garagen?
e) Wie sind die Öffnungszeiten der Parkhäuser?
f) Gibt es besondere Stellplätze für Frauen? Wenn ja, wie viele?
g) In welchen Parkhäuern bzw. -garagen ist kurzzeitiges Parken möglich?

Siehe Antworten zu 7 und 8. – weitere Anlagen sind hier nicht bekannt.

11. Welche betrieblichen oder behördlichen Parkplätze sind der Bezirksamtsleitung bekannt bei denen auch öffentliches Parken – wenn auch nur zur bestimmten Zeiten –
erlaubt ist?
a) Wann ist öffentliches Parken an den jeweiligen Parkplätzen möglich?
b) Ist es dann kostenpflichtig?
c) Gibt es noch weitere betriebliche oder behördliche Parkplätze die sich nach Einschätzung der Bezirksverwaltung für eine solche Lösung eignen würden? Wenn ja, welche?

Keine bekannt.

12. Welche Haushaltsmittel stehen für den Bau von Quartiersgaragen und Parkmöglichkeiten zur Verfügung? (Bitte mit Titelangabe)

Zuständig ist die BSU – Übertragung von Mitteln erst nach abschließender Klärung
an die Bezirke.

13. Welche Car-Sharing-Angebote sind dem Bezirksamt im Kerngebiet bekannt?
a) Wo sind die entsprechenden Standorte?

a) Weidenstieg /Bei der Christuskirche 26 (Stellplätze: 2)

Fruchtallee 95 (auf dem Gelände der Tankstelle; Stellplätze: 2)

Hallerstraße 80 (Stellplätze: 1)

Hellkamp 31-33 (im Innenhof ; Stellplätze: 3)

Universität
(neben der Mensa; Einmündung Schlüterstraße 26/ Johnsallee; Stellplätze: 1)

Heußweg 39
(Tiefgarage der Karl-Schneider-Passagen; Stellplätze: 5)

Gärtnerstrasse 67 (Stellplätze: 2)

Quartiersgarage Grundstraße (Stellplätze: 2)

b) Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es weitere Standorte oder Angebote geplant sind? Wenn ja, welche?

Nein