Referentenanforderung zu Halteverbotszonen bei Umzügen und Baumaßnahmen

Sachverhalt

Gerade in Großstädten wie Hamburg kann einem die Errichtung einer mobilen Halteverbotszone den Umzug in das neue Heim erheblich erleichtern. Parkplätze für Sprinter und LKWs sind in der Regel schwer zu finden und Möbelstücke sollten nach Möglichkeit nicht häuserweit geschleppt werden. Mit dem Halteverbot kann man sich auch in Straßen einen Stellplatz sichern, in denen sonst kaum Lücken zu finden wären.

Gleiches gilt für Baumaßnahmen: Damit die Arbeiten zügig vorangehen können und die Anlieferung von Baumaterialien durch LKWs gesichert ist, werden häufig im Bereich der Baustelle Parkverbotszonen errichtet. Je nach Dauer der Baumaßnahme, können diese über Monate hinweg bestehen.

Auch in Eimsbüttel findet man einige dieser Halteverbote. Deren Nutzen für die Betroffenen ist unumstritten; gleichzeitig bringen sie aber auch Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer/-innen und Anwohner/-innen mit sich. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Parkverbote sich über einen längeren Zeitraum über mehrere Parkplätze erstrecken. Gerade wenn die Fortschritte von Baumaßnahmen für Anwohner/-innen nicht ersichtlich sind, kann es dabei zu Unmut kommen. Gleiches gilt, wenn die gesperrte Fläche für die entsprechende Maßnahme zu groß erscheint.

Aus diesen Beobachtungen ergeben sich einige Fragen zur Genehmigung von Halteverbotszonen bei Umzügen und Baumaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem, nach welchen Kriterien die Erlaubnis für Halteverbotszonen erteilt wird, wonach die Dauer einer solchen Parkverbotszone ermittelt wird und wie hoch die Gebühren sind.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, eine/n Vertreter/in der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und – bei Zuständigkeit – des Managements des öffentlichen Raumes (MR) in eine der nächsten Sitzungen des Kerngebietsausschusses einzuladen, um unter anderem auf die oben genannten Fragen einzugehen.

Mechthild Führbaum und SPD-Fraktion