Rosa und gelbe Säcke im Bezirk

Die rosa und gelben Säcke sind eine Sonderform der Müllentsorgung für Haushalte, bei denen aus baulichen oder anderen Gründen bisher keine Mülltonnen bzw. gelben Wertstofftonnen aufgestellt wurden und Restmüll daher in rosa Säcken, Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff sowie stoffgleiche Nichtverpackungen in gelben Wertstoffsäcken an den Straßenrand gestellt werden. Immer wieder führt dies zu Beschwerden im Bezirk, da die Müll- bzw. Wertstoffsäcke Ratten anlocken, häufig witterungsbedingt oder durch Tierverbiss beschädigt werden und so zur Verunreinigung des Stadtgebietes führen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. In wie vielen Haushalten im Bezirk Eimsbüttel wurde jeweils in den Jahren 2019 und 2020 der Restmüll über rosa Müllsäcke entsorgt? Bitte nach Stadtteilen sowie nach Straßen gegliedert aufschlüsseln.

Haushalte mit Abfallentsorgung über Rosa Hausmüllsäcke nach Stadtteilen bzw. Ortsteilen unterteilt (in der Tabelle Benutzungseinheiten = BE):

Eine detaillierte Auswertung nach Haushalten pro Straße müsste manuell per Einzelstandplatzprüfung erfolgen, was weder im vorgesehenen Zeitraum noch mit angemessenem Aufwand möglich ist. Die folgende detaillierte Auswertung nach Straßen gibt einen Überblick zur Anzahl der Hausmüllsäcke, die pro Woche an 350 Standorten des Bezirks anfallen (Stand 31.12.2020):

2. In wie vielen Haushalten im Bezirk Eimsbüttel wurden jeweils in den Jahren 2019 und 2020 Wertstoffe (Kunststoff, Metall und Verbundstoff) über gelbe Säcke entsorgt? Bitte nach Stadtteilen sowie nach Straßen gegliedert aufschlüsseln.
Neben der durch die SRH als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführten Entsorgung über den Anschluss- und Benutzungszwang werden Leichtverpackungen (LVP) gemäß Verpackungsgesetz bundesweit „dual“ an den Haushalten eingesammelt. Die Leistung wird privatwirtschaftlich über die Dualen Systeme ausgeschrieben. In Hamburg wird ein Großteil der LVP – inklusiv der stoffgleichen Nichtverpackungen – über die von der WERT GmbH aufgestellten mittlerweile rund 121.000 gelben Wertstofftonnen direkt an den Haushaltungen eingesammelt. Grundsätzlich werden die Gelben Tonnen vom Grundeigentümer bei der WERT GmbH bestellt, sofern dieser die entsprechende Aufstellung auf seinem Grundstück wünscht. Alternativ können Grundeigentümer – insbesondere wenn kein Stellplatz für eine Gelbe Tonne vorhanden ist –, aber auch Mieterinnen und Mieter, denen keine Gelbe Tonne vom Vermieter angeboten werden, kostenfrei Gelbe Wertstoffsäcke von der WERT GmbH erhalten und nutzen. Die gelben Säcke können anonym z.B. über die Hamburger Recyclinghöfe abgeholt und überall in Hamburg genutzt werden. Eine direkte Zuordnung zum Haushalt, zur Straße oder zum Stadtteil kann daher nicht erfolgen.

3. Sind in den betroffenen Gebieten Alternativen für die Entsorgung über rosa bzw. gelbe Säcke geplant? Wenn ja, wo, wann und für wie viele Haushalte?
Gemäß § 43 Abs. 1 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) gilt: „Für bauliche Anlagen und Grundstücke, bei deren Nutzung Abfälle anfallen, sind befestigte und ausreichend bemessene Standplätze oder Abfallbehälterräume zur Aufnahme der Abfall- und Wertstoffsammelbehälter auf dem Grundstück oder, durch Baulast gesichert, auf einem anderen Grundstück herzustellen“. D.h. die Verpflichtung für das Einrichten von Abfallsammelstandplätzen liegt gemäß HBauO bei den Grundstückseigentümern. Dies gilt seit der Novelle der HBauO im Jahr 2018 auch im Fall von Bestandsbauten.

In Jahren 2016 bis 2017 hat sich eine Projektgruppe mit Vertretern aus der damaligen Behörde für Umwelt und Energie (jetzt BUKEA), den Bezirksämtern Altona und Eimsbüttel sowie der SRH mit der Entwicklung eines Konzepts zur Reduzierung der Rosa Hausmüllsäcke befasst.

Bei Vorort-Recherchen der SRH zur Abschaffung der Sackabfuhr wird beim Auffinden von geeigneten Stellmöglichkeiten auf Privatgrund beratend versucht, eine kooperative Lösung mit dem Grundeigentümer zu erreichen. Seit 2018 wurde im Bezirk Eimsbüttel in 26 Fällen unmittelbar auf den Grundstücken eine Umstellung von Abfallsäcken auf Abfallsammelbehälter umgesetzt (ohne bezirkliche Anordnung mit alleinigem Hinweis auf die neue HBauO), und zusätzlich 11 Unterflur- und 17 Oberflursammelstandplätze auf öffentlichen Flächen für rd. 750 Haushalte von der SRH gebaut.

Die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund ist nur in Ausnahmefällen bei Bestandsbauten möglich und setzt zwingend voraus, dass für den Standplatzbau auf Privatgrund und Privatgrund mit öffentlicher Nutzung kein ausreichender Platz für die Stellung von Abfallbehältern vorhanden ist und es sich bei den Nutzern ausschließlich um Privathaushalte handelt. Für den Standplatzbau auf öffentlichen Flächen ist zudem eine langfristige Sondernutzungsgenehmigung durch den Bezirk Eimsbüttel erforderlich. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Investition und Bau der erforderlichen Abfallsammelstandplätze inkl. des damit einhergehenden Betreuungsaufwands von der Stadtreinigung Hamburg übernommen. Die langfristige Finanzierung wird über Standplatzgebühren der angeschlossenen Nutzer realisiert.