Saubere Verkehrs- und Straßenschilder in Eimsbüttel (II)

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung, Marc Schemmel und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Aus den Antworten auf die erste Kleine Anfrage zu den Verkehrs- und Straßenschildern in Eimsbüttel ergeben sich Nachfragen.

1. In der Antwort der Verwaltung zu den Fragen 7a. und b. hieß es, dass von den 15.000 Euro, die die Bezirksversammlung aus den Sondermitteln zur Gestaltung des öffentlichen Raumes für die Reinigung und den Austausch von Verkehrs- und Straßennamensschildern im Regionalbereich Lokstedt zur Verfügung gestellt hatte, 108 Schilder erneuert und 62 Pfosten neu gesetzt wurden.

2. Zur Frage, an welchen Standorten im Regionalbereich Lokstedt und ggf. an anderen Stellen im Bezirk Schilder gesäubert bzw. ausgetauscht wurden, hieß es von der Verwaltung: „Keine“.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

a. Wurden Schilder im Regionalbereich Lokstedt – wie durch den Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgesehen – aus den Sondermitteln zur Gestaltung des öffentlichen Raumes gesäubert/ erneuert/ ausgetauscht und wenn ja, wo?

Ja, im Straßenzug Paul-Sorge-Straße inkl. der Einmündungsbereiche angrenzender Straßen, sowie teilweise im Gazellenkamp, Hagendeel, Hinter der Lieth und Wehmerweg.

bzw. wenn nein, b. an welchen Standorten im Bezirk wurden die 108 Schilder erneuert?

c. warum wurden keine Standorte im Regionalbereich Lokstedt gesäubert/ erneuert/ ausgetauscht?

Antwort zu 1b und 1c entfällt.

2. Inwieweit ist aus Sicht der Verwaltung das Vorgehen bzgl. der Ortswahl der ersetzten Schilder mit dem oben genannten Beschluss der Bezirksversammlung vereinbar?

Das Vorgehen ist mit dem Beschluss vereinbar, da von den bereitgestellten Mitteln ausschließlich Schilder im Regionalbereich Lokstedt bearbeitet wurden. Es können jedoch nicht alle 108 Standorte einzeln aufgeführt werden.

3. Laut Antwort der Verwaltung wurden mit den beschlossenen Mitteln auch 62 Pfosten neu gesetzt.
a.Weshalb ist aus Sicht der Verwaltung das Setzen eines Pfostens aus den bewilligten Mitteln, die auf einem Beschluss beruhen, der sich mit dem Reinigen und Austausch von Verkehrs- und Straßennamensschildern befasst, vereinbar?

Ein Großteil der abgängigen und maroden Schilder war auf alten Stahlpfosten befestigt. Diese bedürfen eines regelmäßigen Neuanstrichs. Die Vorarbeiten und der Anstrich entsprechen ca. den Kosten eines kompletten Austausches durch einen verzinkten Pfosten, welcher auch in der künftigen Unterhaltung wirtschaftlicher ist.

b. Inwieweit handelt es sich dabei um einen Ersatz von bestehenden Pfosten und wie viele Pfosten sind originäre neue Pfosten? Bitte aufschlüsseln.

44 Pfosten wurden an nahezu gleichem Standort ersetzt, 18 Pfosten wurden neu gesetzt.

c. Wenn auch originäre neue Pfosten gesetzt wurden, inwieweit ist dies aus Sicht der Verwaltung mit dem Beschluss vereinbar, der sich erkennbar mit der Pflege bzw. dem Ersatz des Bestandes befasst?

Zum Teil entsprachen die alten Schilderstandorte nicht mehr den geltenden Richtlinien (gem. VwV-StVO §§ 39 bis 43 nicht mehr als drei Schilder oder zwei Vorschriftzeichen am gleichen Pfosten). Zum Teil wurden Schilder an Ampel- oder Beleuchtungsmasten entfernt, da die vorgeschriebenen lichten Durchgangshöhen für Fußgänger und Radfahrer nicht gegeben waren. In Knotenpunkten wurden die neuen Straßennamensschilder gegenüber dem Einmündungsbereich neu gesetzt um den Verkehrsteilnehmern eine leichtere Lesbarkeit zu ermöglichen. Die Beauftragung solcher Verbesserungen schien der Verwaltung im Zuge von Erneuerung alter Schilder sinnvoll.

d. Was kostet das durchschnittliche Setzen eines Pfostens? (Gern auch geschätzt.)

Die Kosten liegen bei ca. 120-150 €/Pfosten. Dies beinhaltet den Ausbau des alten Pfostens, den Einbau des neuen Pfostens (inkl. Material), sowie die Ummontage der vorhandenen Schilder. Die Summe schwankt nach Art der vorhandenen Oberflächenbefestigung im Bereich des Pfostens.

4. Wie wurden die bewilligten Mittel bzw. Maßnahmen ausgegeben? Gab es hierzu eine gesonderte Ausschreibung oder wurde ein bestehender Vertrag aufgestockt?

Der bestehende Vertrag wurde aufgestockt.

5. In Antwort 3. der Anfrage 55/XIX erläutert die Verwaltung die zur Verfügung
stehenden Mittel für das Reinigen und den Austausch von Verkehrs- und Straßennamensschilder wie folgt: „Für Arbeiten an Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschildern in Bezirksstraßen stehen ca. 80.000,- € jährlich zur Verfügung. Die Reinigung und der Austausch von Verkehrs- und Straßennamensschildern, ggf. einschließlich der Pfosten und Befestigungsmaterialien, sind in diesen Kosten enthalten. Für Arbeiten an Verkehrszeichen einschließlich Reinigung und Austausch von Verkehrs- und Straßennamensschildern in Hauptverkehrsstraßen stehen ca. 100.000,- € jährlich
zur Verfügung.“

a. Aus welchen Titeln stammen die Mittel jeweils?

01.4.1441.535.12 – Unterhaltung und Instandsetzung Bezirksstraßen

06.0.6300.521.14 – Unterhaltung und Instandsetzung Hauptverkehrsstraßen

b. Die Beschreibung der Verwendungszwecke zur Verfügung stehenden Mittel scheint in beiden Fällen nahezu identisch. Wie unterscheiden sich die zur Verfügung stehenden Mittel genau?

Im Titel 01.4.1441.535.12 handelt es sich um spezifizierte Rahmenzuweisungen. Der Anteil Verkehrszeichen an der Gesamtveranschlagung lag in den vergangenen Jahren zwischen 8 und 14 %. Bei dem Titel 06.0.6300.521.14 handelt es sich um Zweckzuweisungen. Der Anteil Verkehrszeichen ergibt sich aus den Mitteleinsätzen im Jahr.

6. Der Mehrbedarf an Mitteln wird in Antwort 4 der Anfrage auf 250.000 – 400.000 € geschätzt. Inklusive der zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich ein geschätzter Gesamtbedarf von 430.000 – 580.000 €. Worauf beruht die Schätzung für diesen großen Gesamtbedarf?

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln müssen in Rahmen von Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen nicht nur Verkehrszeichen neu gesetzt oder entfernt werden, sondern z.T. auch die Neuordnung des Straßenmobiliars oder die Änderung von Fahrbahnmarkierungen durchgeführt werden. Die Schätzung für den Mehrbedarf beruht auf ca. 25.000 Schildern im Bezirk Eimsbüttel. Es wird davon ausgegangen, dass bei 5% der Schilder die alten Pfosten erneuert werden und ca. 10% aller Schilder ausgetauscht werden. (25.000 x 0,05 x 150 €) (25.000 x 0,10 x 25 €) = 250.000,- €. Dieser Mehrbedarf kann jedoch bei gleichzeitig durchgeführten sinnvollen Verbesserungsmaßnahmen und konsequenter Anwendung der neuen Richtlinien auf alle Bestandsschilder um bis zu 8% neue Pfosten inkl. neuer Standorte und bis zu 15% neue Schilder ansteigen. (25.0 0,08 x 150 €) (25.000 x 0,15 x 25 €) ~ 400.000,- €

7. In der Antwort 5.b) der oben genannten Anfrage stellt die Verwaltung dar, dass jährlich ca. 1.150 Meldungen eingehen würden.
a. Wie viele dieser Meldungen würden in den Jahren 2010 und 2011 jeweils in welcher Art erledigt?

Die ca. 300 Meldungen der Polizei beinhalten 200 Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen und ca. 100 Unfallmeldungen. Diese werden zu annähernd 100% abgearbeitet. Die ca. 50 Meldungen der Bürger werden nach Überprüfung und nach Priorität durch die begrenzten Mittel zu ca. 90% abgearbeitet. Die Meldungen der Wegewarte werden ebenfalls zu ca. 90% nach Priorität abgearbeitet.

b. Wie wird die Abarbeitung der Meldungen sichergestellt und nachgehalten, wenn wie in der Antwort dargestellt, keine Listen geführt werden?

Die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörden und die Unfallmeldungen mit bekanntem Verursacher werden in Listen geführt und die Abarbeitung dokumentiert. Die Meldungen der Wegewarte werden in Form von einzelnen Arbeitsaufträgen (Standort im Lageplan, inkl. Foto) beauftragt und nach Eingang der Rechnungen zugeordnet und mit den Rechnungen abgelegt. Die Bürgerbeschwerden werden in einem Formblatt aufgenommen, und durch den zuständigen Wegewart nach Überprüfung in Art der o.g. Arbeitsaufträge abgearbeitet. Der Teil der Arbeitsaufträge welcher von dem Regiebetrieb im Rahmen der Leistungsfähigkeit abgearbeitet werden kann, wird in Auftragsbüchern der Wegewarte schriftlich dokumentiert und nach Fertigstellungsmeldung abgezeichnet.

8. Mit der Reinigung wurden in den Jahren laut Antwort 6.a) die Firmen J.C.Witt und Radtke beauftragt.
a. Wann wurden die Aufträge vergeben?

– Fa. J.C.Witt am 01.09.2010
– Fa. Radtke am 03.11.2010

b. Wann laufen die Verträge aus?

– Fa. J.C.Witt am 31.08.2012
– Fa. Radtke am 02.11.2012