Spielhallen und Wettbüros in Eimsbüttel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Monika Rüter (SPDFraktion)

Die kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:
Um das weitere Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern, bzw. einzudämmen, hat die Eimsbütteler Bezirkspolitik ein Interesse daran, das Glücksspielangebot in den Stadtteilen einzugrenzen. Gemäß der letzten Erhebung im September 2013 (SKA 20/9316) waren alleine im Bezirk Eimsbüttel 57 Spielhallen bekannt. Die Anzahl der Sportwettbüros wurde nicht ermittelt, da diese nicht meldepflichtig waren. Allerdings entsteht der Eindruck, dass das diesbezügliche Angebot ungebremst steigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wie viele Spielhallen werden aktuell in den einzelnen Stadtteilen Eimsbüttels betrieben?

Bitte die Anschrift, das jeweilige Datum der Genehmigung sowie wenn möglich die genaue Anzahl der Geräte auflisten.

Siehe Anlage.

2.   Gibt es eine Übersicht über die genehmigten Glücksspielgeräte, die sich in Imbissen, Gaststätten oder ähnlichen Geschäften befinden?

Falls ja, bitte die genaue Anzahl, die Standorte und das Datum der Genehmigung auflisten.

Eine derartige Übersicht wird nicht geführt.

3. Wie viele genehmigte Wettvermittlungsstellen bzw. Wettbüros werden aktuell in den einzelnen Stadteilen Eimsbüttels betrieben?

Bitte alle bekannten Wettvermittlungsstellen mit genauer Anschrift und Datum der Genehmigung auflisten.

Im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Eimsbüttel gibt es keine genehmigte Wettvermittlungsstelle und kein genehmigtes Wettbüro.

4.   Eine Abstandsregel soll Mindestabstände von 500 Metern zwischen einzelnen Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, verbindlich festlegen.

a. Wann wird die Abstandsregel in Kraft treten?

Die Regel ist seit dem 19.12.2012 für neue Spielhallen in Kraft.

b. Gilt die Abstandsregel auch für Wettvermittlungsstellen?

Nein.

c. Werden zurzeit noch Spielhallen, Wettvermittlungsstellen oder einzelne Glücksspielgeräte genehmigt, die diese Anforderung nicht erfüllen?

Neue Spielhallen müssen die Anforderungen hinsichtlich der Abstandsregeln einhalten. Für bestehende Spielhallen gilt eine Übergangsregel bis zum 29.06.2017.

5. Welche Stellen sind in diesem Bereich für die einzelnen Aufgaben (Kontrolle der Auflagen und Restriktionen, Genehmigungen) zuständig?

Die notwendigen Kontrollen vor Ort werden von den Lebensmittel- und Gewerbekontrolleuren der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt durchgeführt. Die Erlaubnisse werden von den Mitarbeitern des erlaubnispflichtigen Gewerbes und zusätzlich ggf. von den Sachbearbeitern des Fachamtes Bauprüfung im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt bearbeitet.

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