Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen Grün

In ihrem Schreiben an die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUKEA) darüber informiert, dass für den Doppelhaushalt 2025/2026 ein neuer Schlüssel für die Verteilung der konsumtiven Rahmenzuweisung öffentliches Grün angewendet werden soll. Bislang basiert der Schlüssel auf einem Ansatz, der die flächenmäßigen Anteile der Bezirksämter am Gesamtbestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie die Einwohnerdichte und die Versorgung mit öffentlichem Grün pro Einwohner:in berücksichtigt. Der für den Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehene Schlüssel soll dagegen ergänzend eine flächendeckende Kartierung der verschiedenen Flächentypen innerhalb der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zur Grundlage haben, bei der den Flächentypen im sogenannten Leistungskatalog die gärtnerischen Tätigkeiten zugeordnet wurden, die für eine fachgerechte und werterhaltende Pflege erforderlich sind. Auf dieser Grundlage sind für den Bezirk Eimsbüttel nur noch 9,51 % statt bisher 11,05 % vorgesehen.

Petitum

Die Bezirksversammlung begrüßt das Anliegen, bei der Schlüsselung der Rahmenzuweisung Grün zukünftig neben quantitativen auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen. Um eine Unterfinanzierung der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Eimsbüttel zu vermeiden, hält es die Bezirksversammlung für erforderlich, das Gesamtvolumen der Rahmenzuweisung Grün entsprechend zu erhöhen. Sollte die Behörde für Umwelt und Energie (BUKEA) dieser Forderung nicht nachkommen, spricht sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel dafür aus, die entsprechende Umstellung der Schlüsselung der Rahmenzuweisung auf den Doppelhaushalt 2027/2028 zu verschieben.

Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion