Wohnraumschutz in Eimsbüttel

Sachverhalt

Schimmelflecken an den Wänden, gesundheitsschädliche Baustoffe und Schadstoffe in Wohnungen – unter anderem mit diesen Themen beschäftigt sich der gesundheitliche Verbraucherschutz. Dieser ist Teil der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern und soll diese durch präventive Maßnahmen und Kontrollen vor Gesundheitsgefahren schützen.

In den vergangenen Wochen waren hamburgweit immer wieder Beschwerden über Wohnungsmängel laut geworden. Beanstandet wurden dabei zum Beispiel schimmlige Wände, defekte Toiletten und undichte Fenster. Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz erlaubt es den zuständigen Behörden, sich für die Belange der Mieter einzuschalten, sollten gewisse Mindestanforderungen an eine Wohnung nicht erfüllt werden. Zu diesen Mindestkriterien gehören unter anderem, dass Wände und Fußböden nicht dauerhaft durchfeuchtet sind oder ein Raum durch ausreichend Tageslicht beleuchtet ist.

Damit der behördliche Wohnraumschutz zufriedenstellend wahrgenommen werden kann, müssen die örtlich zuständigen Bezirksämter mit ausreichend finanziellen Mitteln und Personal ausgestattet sein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vorfälle stellt sich die Frage, wie der Bezirk Eimsbüttel die Kapazitäten zur Gewährleistung des Wohnraumschutzes einschätzt.

Beschlussvorschlag

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter der Wohnraumdienstelle Eimsbüttel in den Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz (GUV) einzuladen, um über die Auftragslage und die Praxis sowie die personelle und finanzielle Ausstattung im Bereich Wohnraumschutz zu berichten.

Gabor Gottlieb, Marc Schemmel und SPD-Fraktion