Zaun an der Kleingartenanlage KGV 327 Hohe Weide?

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb, Anne Schum und Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Die Kleingartenanlage KGV 327 Hohe Weide liegt an der Bogenstraße direkt angrenzend an eine Grünfläche einer Wohnbebauung, deren Eigentümer das Immobilienunternehmen W e k a b ist. Dieses Unternehmen beabsichtigt, die Fläche hinter seinen Häusern unter Einbeziehung der Kleingartenanlage neu zu vermessen und anschließend einen ca 1,80 m hohen Zaun zu errichten. Zweck dieser Maßnahme ist es, nach Öffnung der Balkone im Erdgeschoß zur Grünfläche hin bei Neuvermietung höhere Mieten durch eine sog. „Exklusive Gartennutzung“ zu erzielen.

Durch die Errichtung des Zaunes werden die Mieter der Wohnanlage, die auch häufig Pächter in der Kleingartenanlage KGV 327 sind, vom unmittelbaren Zugang zu ihren Parzellen abgeschnitten. Nicht wenige dieser Kleingärtner dürften dann die Kleingärten aufgeben. In Anbetracht der Einzäunung der Kleingartenanlage dürften sich neue Interessenten nur schwerlich finden lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Eimsbüttel:

1. Besteht für die Häuser Hohe Weide 58 bis 70 ein sog. Bestandsschutz? Wenn ja, seit wann?

Alle genehmigten Gebäude genießen Bestandsschutz.

2. Wenn ein Bestandsschutz besteht, ist dann das Einlassen einer Treppe in die im Erdgeschoss gelegenen Balkone zum Garten hin gestattet?

Für die Errichtung von baulichen Anlagen, also auch Treppen, sind grundsätzlich Baugenehmigungen erforderlich. In den dafür erforderlichen Verfahren wird die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit geprüft.

3. Verhindert ein bestehender Bestandsschutz das Errichten eines 1,80 m hohen Zaunes an der Grundstücksgrenze zum KGV 327 hin, weil damit in optischer Hinsicht in das Gesamtbild der baulichen Anlage nachhaltig eingegriffen wird?

Nein, da die Errichtung von Zäunen bis 2,0 m an der Grundstücksgrenze bauordnungsrechtlich zulässig und gem. Anl. 2 der HBauO freigestellt ist.

4. Stehen die Häuser Bogenstraße 58 bis 70 als städtebauliche Gesamtanlage unter Denkmalschutz? Wenn nein, beabsichtigt das Bezirksamt Eimsbüttel einen entsprechenden Antrag zu stellen und wenn ja, wann?

Ja, die Häuser Bogenstraße 58-70 sind als erkanntes Kulturdenkmal eingetragen.

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