Eine Zukunft für den Künstlerhof in der Sillemstraße 48 a + b

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Gemischte Strukturen mit vielfältigen Nutzergruppen machen Quartiere lebendig und interessant. Dies gilt auch und gerade für die Kultur- und Kreativwirtschaft. In der Sillemstraße 48a + b im Stadtteil Eimsbüttel hat sich in den letzten gut zehn Jahren ein Künstlerhof entwickelt, der im Stadtteil – nicht zuletzt wegen der vielen Veranstaltungen und Mitmachangebote – sehr beliebt ist. Allerdings wurden für die in dem Gebäude befindlichen Ateliers und Werkstätten ausschließlich befristete Mietverträge vergeben, so dass das weitere Bestehen des kreativen Kollektivs an dem Standort ungewiss ist.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat sich in der letzten Legislaturperiode für den Erhalt des Künstlerhofes eingesetzt. Mit der Drucksache – 20-3312 wurde der Bezirksamtsleiter gebeten, einen Runden Tisch „Künstlerkolonie Sillemstraße 48a“ einzurichten, der das Ziel verfolgt, eine dauerhafte Lösung für die Künstlergruppe im Stadtteil zu finden. Der Runde Tisch sollte sich aus Vertretern der Künstlerkolonie, der Verwaltung und der Bezirkspolitik zusammensetzen und hat sich am 3. April 2019 im Bezirksamt erstmals zusammengefunden.

Mit der Drucksache – 20-3718 wurde der Bezirksamtsleiter gebeten, die Fläche Sillemstraße 48 a + b aus dem Wohnungsbauprogramm herauszunehmen. Sollte das Grundstück zum Verkauf stehen, wurde die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, den Senat aufzufordern, sich um den Erwerb der Fläche zu bemühen. Gut die Hälfte der Hoffläche ist zum März 2020 entmietet und für die übrige Hälfte besteht noch ein Mietvertrag bis 2026.

Aus diesem Grund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1) Ist eine Fortführung des Runden Tisches Künstlerhof Sillemstraße 48 a + b geplant?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?

Eine Fortführung des Runden Tisches ist seitens des Bezirksamtes derzeit nicht geplant und wurde auch beim Runden Tisch am 03.04.2019 nicht vereinbart. Der Runde Tisch hat die Vereinbarung getroffen, dass die Kontaktdaten der Teilnehmenden ausgetauscht werden (erfolgt am 03.04.2019) und es die Möglichkeit der gegenseitigen Kontaktaufnahme gibt. Der Künstlerhof Sillemstraße hatte im Folgenden mehrfach die Teilnehmenden zu sich eingeladen.

2) Ist die mit Drucksache – 20-3718 erbetene Herausnahme der Fläche Sillemstraße 48 a/b aus dem Wohnungsbauprogramm erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2018/2019 und die Potenzialflächen 2019 sind am 13.12.2018 mit dem Beschluss 20-3344 von der Bezirksversammlung mit der Fläche Sillemstraße 48 beschlossen worden.
Mit dem BV-Beschluss 20-3741 Künstlergemeinschaft in der Sillemstraße 48 schützen, ist der Bezirksamtsleiter aufgefordert worden, die Fläche aus dem Wohnungsbauprogramm herauszunehmen. Somit ist die Fläche nicht mehr Bestandteil des Wohnungsbauprogramms des Bezirks und ist im aktuell in der Erarbeitung befindlichen Wohnungsbauprogramm 2020 nicht enthalten.

3) Wurden von Seiten der öffentlichen Hand Anstrengungen unternommen, die betreffenden Räumlichkeiten zum Erhalt des Künstlerhofes zu erwerben?
Beantwortung der Frage siehe Antwort Nr. 3 d).

a) Wurde vom Bezirk ein entsprechender Wunsch an die zuständige Fachbehörde herangetragen?
Ja. Die BSW wurde über die Drucksachen 20-3720 und 20-3741 informiert.

b) Ist dem Bezirksamtsleiter bekannt, ob beim LIG die Bereitschaft besteht, sich um einen Erwerb der derzeit von den Mitgliedern des Künstlerhofs Sillemsalabim in der Sillemstraße 48 a + b genutzten Räumlichkeiten/ Flächen zu bemühen?
Wenn ja, gibt es die Bereitschaft?
Dem Bezirksamt sind keine Verkaufsabsichten des Eigentümers bekannt. Dieses ist Voraussetzung für einen möglichen Erwerb der Fläche.

c) Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeiten, die vom Künstlerhof Sillemsalabim genutzten Räumlichkeiten im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zu erwerben?
Die Möglichkeiten den Künstlerhof im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft zu erwerben, wurden nicht geprüft, da das Grundstück derzeit nicht zum Verkauf steht.

d) Besteht für die Immobilie ein bevorzugtes Kaufrecht (Rückkaufrecht/Vorkaufsrecht) zugunsten der Stadt?
Wenn ja, welches und welche Bedingungen gelten dafür?

Für das Grundstück Sillemstraße 48 a + b besteht für die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit keine rechtliche Grundlage ein Vorkaufsrecht auszuüben.

4) Ergeben sich aus der im April 2018 in Kraft getretenen „Sozialen Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd“ rechtliche Möglichkeiten für einen Erhalt der des Künstlerhofes in der Sillemstraße 48 a + b?
Wenn ja, welche?

Aus der Sozialen Erhaltungsverordnung ergeben sich keine rechtlichen Möglichkeiten den Künstlerhof zu schützen. Da gewerbliche Nutzung nicht dem Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnung unterliegen.

5) Wie stellt sich die aktuelle planungsrechtliche Situation der Fläche Sillemstraße 48 a + b dar?
Für das Flurstück gilt der Baustufenplan Eimsbüttel- Hoheluft-West (1955) mit den Festsetzungen Wohnen, 4-geschossig, geschlossene Bauweise.

6) Ist dem Bezirksamt – zum Beispiel anhand der Grundbucheinträge – die genaue Eigentümerstruktur bekannt und ist ein persönlicher Kontakt zu den Eigentümern hergestellt worden?
Ja und mit dem Eigentümer wurde entsprechender Kontakt aufgenommen.

7) Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt Eimsbüttel bzw. sind dem Bezirksamt Eimsbüttel bekannt, interessierten Künstlerinnen und Künstlern an anderer Stelle in Eimsbüttel Ausweichflächen anzubieten und sind dem Bezirk solche möglichen Flächen bzw. Räumlichkeiten bekannt?
Dem Bezirksamt sind keine Ausweichflächen bekannt, die den interessierten Künstlerinnen und Künstlern angeboten werden können.