Stellungnahme Rahmenzuweisungen für die Stadtteilkultur für den Haushaltsplan-Entwurf 2013/14

Sachverhalt

Die Mittel für die Rahmenzuweisungen der Stadtteilkultur werden in Hamburg nach historisch begründeten Schlüsseln verteilt, die in der Vergangenheit nicht angetastet wurden. Was zu dem Ergebnis geführt hat, dass Eimsbüttel, das historisch begründet eher dürftig mit Einrichtungen der Stadtteilkultur ausgestattet ist, lediglich Mittel als Zuschuss für das Freizeitzentrum Schnelsen und das Bürgerhaus Eidelstedt erhält, die sich auf insgesamt 430.000 Euro belaufen. Im Vergleich dazu erhält der Bezirk Nord 1.059.095 Euro oder Mitte 1.208.000 Euro für seine Stadtteilkulturzentren/Bürgerhäuser.

Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip des Bestandschutzes und lässt keinen Raum für neue Initiativen oder Projekte. Doch unsere Stadt verändert sich, ihre Themen verändern sich und so wäre auch eine Überarbeitung der Schlüssel zur Vergabe der Rahmenzuweisungen für Stadtteilkultur notwendig, um neuen Initiativen eine Chance zu geben und keinen kulturpolitischen Stillstand durch die Rahmenzuweisungen zu manifestieren.

Bis zum 14. März sind die Bezirke zu einer Stellungnahme hinsichtlich der Schlüsselentwicklung für die Rahmenzuweisungen für Stadtteilkultur für den Haushaltsplan-Entwurf 2013/14 aufgefordert.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel nimmt zu den von der Kulturbehörde vorgeschlagenen Grundlagen für die Drucksache für neue Ansätze für die Schlüsselbildung wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1

Die Prämissen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur sind uneingeschränkt wirksam. Zitat: „Sie (die Stadtteilkultur) entsteht und wächst nicht in unmittelbarer Abhängigkeit von Parametern wie Einwohnerzahl und Größe des Sozialraums, sondern auf der Grundlage von spezifischen, initiativem Engagement von Personen, Gruppen und Einrichtungen“. Gerade eben das Engagement von Personen und Gruppen ist in den vergangenen Jahren stärker in den Vordergrund gerückt.

Projektentwickler und Kreative arbeiten nicht mehr ausschließlich an Einrichtungen gebunden sondern temporär unter erhalten Spuren in den Stadtteilen. Neben den alt eingesessenen Einrichtungen der Stadtteilkultur muss Raum und finanzielle Ressource für neue Initiativen sein. Deshalb müssen den Schlüsseln für die Rahmenzuweisungen neue inhaltliche Kriterien hinzugefügt werden.

Zu Punkt 2

Die Kulturbehörde wird aufgefordert zu prüfen, welche bestehenden Einrichtungen

a) in einem schlechten baulichen Zustand bzw. schlecht ausgestattet sind und für den Betrieb der Einrichtungen zusätzliche Mittel benötigen

b) welche Einrichtungen in sozialschwachen Stadtteilen in diesen hinaus strahlen und eine wichtige Soziokulturelle Aufgabe erfüllen. Bei der Neugestaltung der Vergabeschlüssel ist der soziokulturelle Aspekt zu berücksichtigen. Stadtteilkulturzentren in gut bürgerlichen Quatieren sollen nicht nach dem gleichen Schlüssel gefördert werden wie jene in sozialbenachteiligten Quartieren, die bei der Vergabe der Rahmenzuweisungen bevorzugt behandelt werden müssen. Das gleiche gilt für stark angewachsene Stadtteile.

Zu Punkt 3

Mögliche Zuwächse im Kulturhaushalt/Stadtteilkultur sollen vorrangig in neue Projekte fließen, wobei eine Einrichtung von bezirklichen Projektbudgets erstrebenswert wäre. Darüber hinaus muss bei der Verteilung von Zuwächsen die soziale Entwicklung der Stadtteile, in die die Gelder fließen, stärker berücksichtigt werden.

Stefanie Könnecke und GAL-Fraktion

Mechthild Führbaum und SPD-Fraktion

Silke Seif und CDU-Fraktion