Grün- und Erholungsflächen im Umfeld der Fläche am Duvenacker
Im Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen steht in § 1: „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen, von der Freien und Hansestadt Hamburg unterhalten werden und vom Senat als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im...