Eimsbütteler Immobilien im Anlagevermögen der Stadt
Mit der Einführung des neuen Haushaltswesens sind Änderungen im Hinblick auf die Zuständigkeiten für die stadteigenen Immobilien einhergegangen. In der Anfrage „Immobilien im Anlagevermögen des Bezirks“ (Lfd. Nr. 86 (20)) wurde dargelegt, dass sich einzelne städtische Immobilien im Verwaltungsvermögen des Bezirks Eimsbüttel, nicht jedoch im...