Endgültige Herstellung von Straßen in Eimsbüttel II
Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Herrn Marc Schemmel (SPD-Fraktion) Die endgültige Herstellung von Straßen wird vom Baugesetzbuch und dem Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Der Hamburgische Rechnungshof und die Finanzbehörde fordern seit längerer Zeit von den Bezirksämtern, die unfertigen Hamburger Straßen „abrechnungsfähig herzustellen“. In den Ortsausschüssen des Bezirkes...