Endgültige Herstellung von Straßen in Eimsbüttel
Die endgültige Herstellung von Straßen wird vom Baugesetzbuch und dem Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Der Hamburgische Rechnungshof und die Finanzbehörde fordern seit längerer Zeit von den Bezirksämtern, die unfertigen Hamburger Straßen „abrechnungsfähig herzustellen“. In den Ortsausschüssen des Bezirkes ist es nach entsprechenden Beschlüssen der Kommunalpolitik seit längerer...