Kinder- und Jugendbeteiligung barrierefrei gestalten
Das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) schreibt in § 33 vor, dass die Bezirksämter „bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese angemessen beteiligen“ müssen. Seit 2011 gilt in Hamburg Eimsbüttel eine entsprechende Vereinbarung zur Anwendung des §...